Ratgeber
Brauche ich eine Genehmigung für einen Schwimmsteg?
In den meisten Bundesländern ja. Ein Schwimmsteg gilt als Anlage im Gewässer nach § 36 Wasserhaushaltsgesetz und braucht eine wasserrechtliche Genehmigung, meist von der unteren Wasserbehörde deines Landkreises oder deiner Stadt. Ausnahmen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern, wo eine Anzeige reicht, sowie in Bayern, Bremen und Baden-Württemberg. Für schwimmende und feste Stege gelten dieselben Regeln.

Darf man einen Steg bauen?
Ja, aber nicht einfach so. Seen, Flüsse und Kanäle darf jeder im Rahmen des Gemeingebrauchs nutzen, etwa zum Baden. Ein Steg geht darüber hinaus, er bleibt dauerhaft im Gewässer. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes nennt Stege deshalb in § 36 ausdrücklich als Anlagen „in, an, über und unter oberirdischen Gewässern“. Die Einzelheiten regelt jedes Bundesland in seinem eigenen Wassergesetz.
Die Genehmigung ist das eine, das Grundstück das andere. Gehören dir Ufer oder Gewässergrund nicht, brauchst du zusätzlich die Zustimmung des Eigentümers. In Bayern ist ausdrücklich geregelt, dass die Genehmigung kein Recht gibt, ein fremdes Gewässergrundstück zu nutzen. In Baden-Württemberg und Sachsen kann die Behörde die Genehmigung versagen, wenn der Eigentümer nicht zustimmt.
Wer ist für die Genehmigung zuständig?
In den meisten Ländern die untere Wasserbehörde. Sie sitzt beim Landratsamt oder bei der Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung, oft im Umweltamt. Wenn du nicht weißt, wohin, hilft dir dein Rathaus weiter. Es gibt aber einige Ausnahmen:
- Berlin: das Bezirksamt, Umwelt- und Naturschutzamt, auch für private Einzelstege.
- Hamburg: die Umweltbehörde (BUKEA) für Alster und Senatsgewässer, für alle anderen Gewässer das Bezirksamt.
- Bremen: die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, in Bremerhaven der Magistrat.
- Saarland: das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA).
- Nordrhein-Westfalen und Thüringen: an großen Flüssen (Gewässer 1. Ordnung) die Bezirksregierung bzw. das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
- Bundeswasserstraßen: zusätzlich das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA), mehr dazu unten.
Welche Regeln gelten in welchem Bundesland?
Grob lassen sich die 16 Länder in vier Gruppen teilen. In zehn Ländern brauchst du immer eine Genehmigung, egal wie groß der Steg ist. Niedersachsen und Schleswig-Holstein verlangen ebenfalls eine Genehmigung, sie gilt aber als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb von vier Wochen bzw. zwei Monaten entscheidet. In Bayern, Bremen und Baden-Württemberg hängt es vom Gewässer oder von den Auswirkungen des Stegs ab. In Mecklenburg-Vorpommern reicht eine Anzeige.
Für Thüringen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz ist die Lage weniger sicher belegt: Dort lag uns der aktuelle Gesetzestext nicht vor, die Angaben stützen sich auf Kreisbehörden bzw. eine ältere Fassung des Gesetzes. Nach allem, was wir gefunden haben, brauchst du auch dort eine Genehmigung.
Genehmigung für einen Steg: alle 16 Bundesländer
| Bundesland | Was gilt | Zuständig |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Erlaubnis, wenn der Steg Abfluss, Gewässerunterhaltung, ökologische Funktionen, Schifffahrt oder Fischerei beeinträchtigen kann (§ 28 WG) | untere Wasserbehörde (Landratsamt, Stadtkreis) |
| Bayern | Genehmigung an Gewässern 1. und 2. Ordnung (Art. 20 BayWG), an Gewässern 3. Ordnung nur, wenn eine Verordnung es vorschreibt. Entscheidet die Behörde nicht fristgerecht, gilt sie als erteilt | Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt |
| Berlin | Genehmigung (§ 62 BWG), wird befristet erteilt | Bezirksamt, Umwelt- und Naturschutzamt |
| Brandenburg | Genehmigung (§ 87 BbgWG), baurechtlich verfahrensfrei | untere Wasserbehörde |
| Bremen | Genehmigung an Gewässern 1. und 2. Ordnung (§ 20 BremWG) | Senatorin für Umwelt, in Bremerhaven der Magistrat |
| Hamburg | Genehmigung (§ 15 HWaG), meist auf Widerruf | BUKEA (Alster, Senatsgewässer), sonst Bezirksamt |
| Hessen | Genehmigung (§ 22 HWG) | untere Wasserbehörde |
| Mecklenburg-Vorpommern | Anzeige (§ 23 LWaKüG, seit 01.08.2026), Baubeginn frühestens 6 Wochen nach vollständiger Anzeige | untere Wasserbehörde |
| Niedersachsen | Genehmigung (§ 57 NWG), gilt nach 4 Wochen als erteilt | untere Wasserbehörde |
| Nordrhein-Westfalen | Genehmigung (§ 22 LWG) | untere Wasserbehörde, an großen Flüssen teils Bezirksregierung |
| Rheinland-Pfalz * | Genehmigung (§ 31 LWG) nach Angaben der Kreisbehörden | untere Wasserbehörde (Kreis- bzw. Stadtverwaltung) |
| Saarland | Genehmigung (§ 78 SWG), Gebühr 51 bis 1.533 €, einfache Fälle rund 4 Wochen | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Sachsen | Genehmigung (§ 26 SächsWG), an allen Gewässern | untere Wasserbehörde |
| Sachsen-Anhalt * | Genehmigung (§ 49 WG LSA) | untere Wasserbehörde |
| Schleswig-Holstein | Genehmigung (§ 23 LWG), gilt nach 2 Monaten als erteilt | untere Wasserbehörde |
| Thüringen * | Genehmigung (§ 28 ThürWG) nach Angaben der Landratsämter | untere Wasserbehörde, an Gewässern 1. Ordnung das Landesamt |
| Bundeswasserstraßen | zusätzlich Anzeige (§ 31 WaStrG), keine Antwort binnen 1 Monat = keine weitere Genehmigung nötig | Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) |
Rechtsstand Oktober 2026, keine Rechtsberatung. „Gilt als erteilt“: Entscheidet die Behörde nicht innerhalb der Frist, darfst du bauen. * Aktueller Gesetzestext lag nicht vor, Angabe nach Kreisbehörden bzw. einer älteren Gesetzesfassung.
Was gilt an Bundeswasserstraßen?
Liegt dein Steg an einer Bundeswasserstraße, etwa am Rhein, an der Elbe, an der Mosel oder an einem der großen Kanäle, ist zusätzlich das örtliche Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) zuständig. Dort zeigst du den Steg an, die Anzeige ersetzt den Antrag (§ 31 Bundeswasserstraßengesetz). Meldet sich das WSA binnen eines Monats nach Eingang nicht, brauchst du von ihm keine weitere Genehmigung.
Eine Genehmigung verlangt das WSA, wenn der Steg die Schifffahrt oder die Wasserstraße beeinträchtigen kann. Schwimmstege und Pontonanlagen nennt die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ausdrücklich als Anlegestellen, die in der Regel genehmigt werden müssen. Wichtig: Das WSA prüft nur die Belange der Schifffahrt. Die Genehmigung nach dem Wassergesetz deines Landes brauchst du trotzdem.
Macht es einen Unterschied, ob der Steg schwimmt oder auf Pfählen steht?
Nein. Kein Bundesland unterscheidet im Gesetz zwischen Schwimmsteg und festem Steg, beide sind Anlagen im Gewässer. Ein Schwimmsteg ist also nicht genehmigungsfrei, nur weil er schwimmt und sich wieder abbauen lässt. Diese Annahme hört man oft, im Gesetz findet sie sich nicht.
Unterschiede machen eher die Behörden vor Ort. Der Landkreis Oder-Spree in Brandenburg etwa lässt Schwimmstege und feste Stege gleichermaßen zu, begrenzt die Breite aber auf 1,30 m und genehmigt nur Bootsstege, keine reinen Badestege. Solche Vorgaben erfährst du nur bei deiner Behörde, deshalb lohnt sich der Anruf vor der Planung. Was die beiden Bauarten sonst unterscheidet, steht im Ratgeber Pfähle oder Schwimmkörper?
Was gehört in den Antrag?
Meist reicht ein formloser Antrag. Was genau dazugehört, legt jede Behörde selbst fest. In den Merkblättern von Landratsämtern und Bezirksämtern kehren diese Unterlagen immer wieder:
- Lageplan: wo der Steg liegt, mit Gemarkung, Flurstück und Gewässer, oft zusätzlich eine Übersichtskarte.
- Beschreibung: Art des Stegs, Länge, Breite, Material und wofür du ihn nutzt.
- Zeichnung: Draufsicht und Schnitt mit Maßen.
- Zustimmung des Eigentümers: wenn dir Ufer oder Gewässergrund nicht gehören.
- Baukosten: In manchen Ländern richtet sich die Gebühr danach.
Maße, Stückliste und Kosten deines Stegs stehen in unserem Angebot, das kannst du dem Antrag beilegen. Eine statische Berechnung verlangt zum Beispiel Hamburg nur für öffentlich zugängliche Steganlagen, nicht für den Privatsteg.
Wie lange dauert die Genehmigung und was kostet sie?
Feste Fristen nennen nur wenige Länder. In Niedersachsen gilt die Genehmigung nach vier Wochen als erteilt, in Schleswig-Holstein nach zwei Monaten, wenn die Behörde bis dahin nicht entschieden hat. In Mecklenburg-Vorpommern darfst du frühestens sechs Wochen nach Eingang der vollständigen Anzeige bauen. Das Saarland nennt für einfache Fälle rund vier Wochen Bearbeitungszeit, beim WSA an Bundeswasserstraßen ist es ein Monat.
Eine amtliche Gebühr haben wir nur im Saarland gefunden: 51 bis 1.533 €. In anderen Ländern richtet sich die Gebühr nach der Gebührenordnung von Land oder Landkreis, teils nach den Baukosten. In Berlin können gemeinnützige Vereine von der Gebühr befreit werden.
Unser Rat: Stell den Antrag im Herbst oder Winter. Dann liegt die Genehmigung vor, wenn die Saison beginnt, und du kannst im Frühjahr aufbauen.
Brauche ich zusätzlich eine Baugenehmigung?
Für einen einfachen Steg meist nicht. Brandenburg nennt Boots- und Badestege in Gewässern ausdrücklich verfahrensfrei, Niedersachsen Stege ohne Aufbauten. In Nordrhein-Westfalen und Sachsen wird eine nötige Baugenehmigung zusammen mit der wasserrechtlichen Genehmigung erledigt.
Ist doch eine Baugenehmigung nötig, etwa wegen Aufbauten wie einem Bootshaus, entscheidet in Bayern, Hessen, Niedersachsen, im Saarland und in Sachsen-Anhalt die Bauaufsicht gemeinsam mit der Wasserbehörde. Du hast es dann mit einem Verfahren zu tun, nicht mit zweien. Die Bauordnungen der übrigen Länder haben wir nicht im Einzelnen geprüft.
Wie gehst du am besten vor?
In dieser Reihenfolge sparst du dir Umwege:
- Gewässer klären. Finde heraus, ob dein Gewässer eine Bundeswasserstraße ist und wem Ufer und Gewässergrund gehören.
- Bei der unteren Wasserbehörde anrufen. Beschreib kurz, was du vorhast: Ort, Länge, Breite, Schwimmsteg. Frag, ob eine Genehmigung oder eine Anzeige nötig ist, welche Unterlagen die Behörde braucht und ob es Vorgaben zu Breite oder Nutzung gibt.
- Steg planen. Leg Länge und Breite im Konfigurator fest und fordere ein Angebot an. Darin stehen Maße, Stückliste und Kosten für deinen Antrag.
- Zustimmung einholen. Gehören dir Ufer oder Gewässergrund nicht, brauchst du das Einverständnis des Eigentümers schriftlich.
- Antrag oder Anzeige einreichen. Bei der Wasserbehörde, an einer Bundeswasserstraße zusätzlich die Anzeige beim WSA.
- Erst bauen, wenn du grünes Licht hast. Also wenn die Genehmigung vorliegt oder die Frist abgelaufen ist, nach der sie als erteilt gilt.
Woher stammen diese Angaben?
Wir haben im Oktober 2026 das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundeswasserstraßengesetz und die Wassergesetze aller 16 Länder ausgewertet, dazu amtliche Merkblätter von Landesbehörden, Landratsämtern und Bezirksämtern. Jede Aussage in diesem Ratgeber stützt sich auf eine amtliche Quelle. Wo der aktuelle Gesetzestext nicht abrufbar war, sagen wir das dazu.
Wir bauen Stege, wir sind keine Juristen. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung, und Gesetze ändern sich: Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel hat sein Wassergesetz erst im August 2026 neu gefasst. Verbindlich ist allein die Auskunft deiner zuständigen Wasserbehörde.
Deinen Steg planen
Wenn du weißt, was deine Behörde braucht, plan deinen Steg im Konfigurator und fordere ein Angebot an. Maße, Stückliste und Preis darin kannst du direkt für deinen Antrag verwenden. Fragen zum Steg selbst, zu Breite, Verankerung oder Wassertiefe, beantworten wir dir gern.